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   BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89   

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https://dejure.org/1990,9617
BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89 (https://dejure.org/1990,9617)
BAG, Entscheidung vom 21.03.1990 - 5 AZR 265/89 (https://dejure.org/1990,9617)
BAG, Entscheidung vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 (https://dejure.org/1990,9617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines teilzeitbeschäftigten Sportlehrers - Urteilsaufhebung mangels Tatbestand im Berufungsurteil - Unmöglichkeit der revisionsgerichtlichen Überprüfung - Fehlen der Feststellung der Vergütung vergleichbarer Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 161/88

    Erforderliche Bemessung der Vergütung für Teilzeitkräfte - anteilig - nach den

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Der Vortrag des Klägers ist schlüssig im Hinblick auf die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1989 (- 5 AZR 161/88 - AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt; sowie - 5 AZR 311/88 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) und vom 10. Januar 1990 (- 5 AZR 11/89 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In diesem Falle kann der Lehrer die anteilige übliche Vergütung beanspruchen, die im öffentlichen Dienst die regelmäßig vereinbarte tarifliche Vergütung ist (BAG Urteil vom 25. Januar 1989 - 5 AZR 161/88 -, Leitsatz).

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80

    Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Das angefochtene Urteil muß aufgehoben werden, weil es entgegen § 313 Abs. 1 Nr. 5, § 543 Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand enthält und dieser von Amts wegen zu beachtende Mangel die revisionsgerichtliche Überprüfung unmöglich macht (vgl. BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977, zu I sowie zu I 1 der Gründe; BGH NJW 1981, 1848 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 55/80], jeweils m.w.N.).

    Allerdings kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung Abstand genommen werden, wenn die Parteien nur über Rechtsfragen streiten und der Sach- und Streitstand im Berufungsurteil wenigstens so weit festgestellt worden ist, daß eine ausreichende tatsächliche Grundlage für die Beurteilung der Rechtsfragen vorbanden ist (BGH NJW 1981, 1848 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 55/80], zu II der Gründe; BGH NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81], zu I der Gründe; BAG Urteil vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 290/84 -, zu I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).

  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 617/82

    Berufungsurteil - Tatbestand - Revision

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Das angefochtene Urteil muß aufgehoben werden, weil es entgegen § 313 Abs. 1 Nr. 5, § 543 Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand enthält und dieser von Amts wegen zu beachtende Mangel die revisionsgerichtliche Überprüfung unmöglich macht (vgl. BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4 zu § 543 ZPO 1977, zu I sowie zu I 1 der Gründe; BGH NJW 1981, 1848 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 55/80], jeweils m.w.N.).

    Hieran ändert auch die Tatsache nichts, daß im Streitfall die Revision erst auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zugelassen worden ist (vgl. BAGE 46, 179, 181 = AP Nr. 4, a.a.O., zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 10.10.1984 - 4 AZR 411/82

    Eingruppierung: Küchenlehrmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Daß das Schulangebot der Jugendstrafanstalt H. keine öffentliche Schule darstellt, bleibt für die Beurteilung der Tätigkeit des Klägers ohne Bedeutung (vgl. BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Allerdings kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung Abstand genommen werden, wenn die Parteien nur über Rechtsfragen streiten und der Sach- und Streitstand im Berufungsurteil wenigstens so weit festgestellt worden ist, daß eine ausreichende tatsächliche Grundlage für die Beurteilung der Rechtsfragen vorbanden ist (BGH NJW 1981, 1848 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 55/80], zu II der Gründe; BGH NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81], zu I der Gründe; BAG Urteil vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 290/84 -, zu I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 15.12.1976 - 4 AZR 540/75

    Eingruppierung: Trichinenschauer

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Daß das Schulangebot der Jugendstrafanstalt H. keine öffentliche Schule darstellt, bleibt für die Beurteilung der Tätigkeit des Klägers ohne Bedeutung (vgl. BAGE 47, 61, 65 = AP Nr. 95 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 25.01.1989 - 5 AZR 311/88

    Streitigkeit über die Vergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin - Umfang des

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Der Vortrag des Klägers ist schlüssig im Hinblick auf die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1989 (- 5 AZR 161/88 - AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt; sowie - 5 AZR 311/88 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) und vom 10. Januar 1990 (- 5 AZR 11/89 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.05.1985 - 2 AZR 290/84

    Fristlose Kündigung wegen Beleidigung des Arbeitgebers - Aufhebung eines

    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Allerdings kann ausnahmsweise von einer Zurückverweisung Abstand genommen werden, wenn die Parteien nur über Rechtsfragen streiten und der Sach- und Streitstand im Berufungsurteil wenigstens so weit festgestellt worden ist, daß eine ausreichende tatsächliche Grundlage für die Beurteilung der Rechtsfragen vorbanden ist (BGH NJW 1981, 1848 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 55/80], zu II der Gründe; BGH NJW 1983, 1901 [BGH 20.01.1983 - VII ZR 210/81], zu I der Gründe; BAG Urteil vom 23. Mai 1985 - 2 AZR 290/84 -, zu I 1 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 10.01.1990 - 5 AZR 11/89
    Auszug aus BAG, 21.03.1990 - 5 AZR 265/89
    Der Vortrag des Klägers ist schlüssig im Hinblick auf die Entscheidungen des Senats vom 25. Januar 1989 (- 5 AZR 161/88 - AP Nr. 2 zu § 2 BeschFG 1985, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt; sowie - 5 AZR 311/88 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) und vom 10. Januar 1990 (- 5 AZR 11/89 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 476/90

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft - Vergütung

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigen Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außer der angeführten Entscheidung weiter die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 - sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1992 - 5 AZR 90/91

    Anspruch auf anteilige Vergütung für teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im

    Daher hätten die teilzeitbeschäftigten Lehrer anstelle der Vergütung nach Jahreswochenstunden Anspruch auf anteilige Vergütung, wie sie den jeweils vollzeitbeschäftigten angestellten Lehrern zustehe (so außerdem die Urteile des Senats vom 10. Januar 1990 - 5 AZR 11/89 - und - 5 AZR 522/88 - vom 21. März 1990 - 5 AZR 265/89 -, jeweils nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; vom 26. September 1990 - 5 AZR 112/90 - und - 5 AZR 218/90 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen sowie - 5 AZR 219/90 - und - 5 AZR 220/90 - vom 12. Dezember 1990 - 5 AZR 546/89 -, - 5 AZR 618/89 - und - 5 AZR 631/89 -, sämtlich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen).
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